Wettbewerb Zukunftsstadt

Barrierefreiheit

Ausgangslage

Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland im allgemeinen und der speziellen Altersstruktur Friedrichstadts im besonderen kann davon ausgegangen werden, dass es immer notwendiger wird, mobilitätseingeschränkten Menschen oder Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen so viel Bewegungsfreiheit wie möglich zu schaffen. Zudem haben Studien ergeben, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mindestens ebenso gern und genauso häufig verreisen, wie Menschen ohne Behinderungen. Sie sind sogar bereit, für die Möglichkeit, sich ungehindert bewegen zu können, durchschnittlich mehr Geld am Urlaubsort auszugeben.


Bedeutung für die Stadt

Dies sollte sich auch Friedrichstadt als ein – gerade von älteren Menschen bevorzugter Urlaubsort – zunutze machen. Die konkrete Ausgangslage in Friedrichstadt wird sehr gut in der dem Arbeitskreis zur Verfügung gestellten Bachelor-Arbeit „Barrierefreies Friedrichstadt Ideen und Maßnahmen zur Erhaltung / Erweiterung der baulichen und städtebaulichen Strukturen“ dargestellt. Die Examens-Kandidatin hat in einem Selbstversuch die Barrierefreiheit auf verschiedenen Wegen und unterschiedlichen Orten getestet. Sie hat verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, sich barrierearm in der Innenstadt bewegen zu können.

Dass diese Möglichkeiten keineswegs im Widerspruch zum Denkmalschutz stehen, ist bereits erfolgreich in anderen Ortschaften gezeigt worden. Auch die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung lassen hier durchaus Gestaltungsspielraum zu.


Idee

Barrierefreiheit in einem Denkmal geschützten Stadtzentrum zu schaffen, erscheint wie die Quadratur des Kreises. Ziel dieses Projektes ist, einerseits so weit es geht im öffentlichen Raum Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, mit Sehbehinderungen oder Gehörlosen Möglichkeiten zu bieten, sich in Friedrichstadt mit ihren Hilfsmitteln frei zu bewegen, ohne dass sie die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen müssen und andererseits die denkmalschutzrechtlichen Belange und Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung in ihrem Sinngehalt nicht zu entstellen, sondern inhaltlich und gestalterisch vereinbare Lösungen zu finden.


Konkretes Projekt

Konkret sollte das Thema „Barrierefreiheit“ bzw. „Barrierearmut“ Beispielsweise an folgenden Stellen angegangen werden:

  • Absenkung von Kantsteinen an Straßenübergängen
  • bessere Übergänge innerhalb der Fußwege zwischen Stubben und öffentlichem Bereich
  • Rollstuhl gerechte Straßenübergänge ggf. unter Einbeziehung des Kopfsteinpflasters
  • Barrierefreie Parkplätze auf dem Marktplatz
  • Architektonisch angepasste, barrierefreie Rampen zu den Geschäften
  • Eingangstürautomatik bei Gewerbetreibenden